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FrageAntwortenbeantwortet von Manager am 13.09.2009 um 14.09 UhrDie Kfz-Versicherung muss jeder Abschließen, der ein Fahrzeug, das heißt einen Pkw, im Straßenverkehr nutzen möchte. Doch nicht immer ist man mit dem eigenen Versicherungsträger zufrieden, weshalb die Entscheidung getroffen werden kann, den Versicherungsträger zu wechseln. Dafür ist selbstverständlich eine Kündigung nötig, die in der Regel zum Ende des Versicherungsjahres vorzulegen ist. Die Kündigungsfrist kann aber auch bei drei Monaten liegen, sodass die Kündigung drei Monate vorher vorzulegen ist. Selbstverständlich sollten Sie sich gleichzeitig auch Gedanken über eine neue Kfz-Versicherung machen, wenn Sie Ihren PKW weiterfahren möchten Verwandte FragenMuss ich auch dann Beiträge zahlen, wenn ich in die Familienversicherung aufgenommen werde?gefragt von Landa am 19.09.2009 um 07.13 Uhr |
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